Bestandsregister für Schweine
Jeder Schweinehalter hat über seinen Bestand ein Register zu führen, in dem die Zugänge und Abgänge oder Verendungen verzeichnet sind. Geburten müssen hier aber nicht erfasst werden.
Ein Vordruck für ein Bestandsregister ist hier zu finden.
In dem Bestandsregister sind die Zu- und Abgänge mit folgenden Daten zu erfassen:
- Ohrmarkennummer, oder im Falle einer Abgabe zur Schlachtung das Tätowierzeichen
- Datum des Zu- oder Abgangs
- Vor- oder Nachbesitzer mit Name und Anschrift oder seiner Registriernummer
Die Pflicht zur vollständigen Eintragung ist auch erfüllt, wenn Unterlagen der Zu- und Abgänge chronologisch abgelegt werden und ein Verweis im Bestandsregister eingetragen wird. Ebenso ist es möglich das Bestandsregister für Schweine elektronisch zu führen.