Bestandsregister
Zusätzlich zu den Meldungen an HI-Tier sind die Rinderhalter verpflichtet, ein Register über alle Rinder im eigenen Bestand zu führen.
Ein Vordruck für das Bestandsregister ist hier zu finden.
Das Bestandsregister sollte sorgfältig geführt werden, da es ein wesentlicher Bestandteil der Prüfungen durch die zuständigen Behörden ist.Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind folgende Angaben je Tier in einem Register mit fortlaufender Seitennummerierung zu führen:
- Ohrmarkennummer des Rindes
- Geburtsdatum, Geschlecht und Rasse
- Ohrmarkennummer der Mutter
- Zugang mit Datum und Vorbesitzer
- Abgang mit Datum und Übernehmer bzw. bei Verendung "Verendung im Betrieb"
Das Bestandsregister kann in schriftlicher Form oder elektronisch (z.B. durch HI-Tier) geführt werden.Bei der elektronische Bestandsregisterführung muss jederzeit auf Verlangen der zuständigen Behörde ein aktueller Ausdruck des Bestandsregisters erzeugt und vorgelegt werden.
HIT-Rinderdatenbank als elektronisches Bestandsregister einrichten
Die Eintragungen bei der HIT-Datenbank können als elektroniosches Bestandsregister genutzt werden. Hierfür muss in der HIT-Datenbank die Freigabe erklärt werden. In dem Fall wird der Rinderdatenbestand der HIT-Datenbank von den für Cross Compliance bzw. Direktzahlungen zuständigen Behörden als Bestandsregister für Rinder angesehen und zu Zwecken der Vor-Ort-Kontrolle genutzt. Ein evtl. parallel dazu geführtes konventionelles Bestandsregister wird dann im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Bitte beachten: Sofern Zu- oder Abgangsmeldungen der Lieferanten oder Abnehmer eines Tieres nicht rechtzeitig erfolgen, sind im HIT nicht alle für ein Bestandsregister erforderlichen Daten vorhanden. Um in einem solchen Fall eine CC-Sanktion zu vermeiden, sollten die fehlenden Angaben bei evtl. CC-Kontrollen vor Ort verfügbar gemacht werden können, z.B. durch Lieferscheine oder eigene Aufzeichnungen.
Über die Menü-Auswahl "Einverständniserklärung zum HIT-Register in der Rinderdatenbank können diese Einstellungen vorgenommen werden. Die Auswahl kann jederzeit geändert und auch weiter abgewählt werden.
NEU: Hinweis auf Produktionsrichtung in der HIT-Datenbank ab Juli 2022
Die Angaben zur Nutzung der gehaltenen Rinder bzw. der Produktionsrichtung(en) des Betriebes im Herkunftssicherungs und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) werden für verschiedene Zwecke benötigt. Insbesondere nutzt das Statistische Bundesamt DESTATIS diese Angaben zur statistischen Erhebung der Rinderbestände, der Ermittlung von Betrieben nach Produktionsrichtung für Berichtspflichten an die EU, im Rahmen von Tierseuchen-Bekämpfungsmaßnahmen und ähnlichen Fragestellungen. Daher sollten die Angaben aktuell sein bzw. regelmäßig überprüft und angepasst werden. Dies kann nur durch den Betrieb selber geschehen.
Bild: Auszug aus dem Anwender-Menü der HI-Tier-Datenbank, Rinderdatenbank
Da die Aktualisierung erfahrungsgemäß nur unzureichend vorgenommen werden, sollen die Rinderhalter an diese Meldungen nun kontinuierlich erinnert werden. Durch einen Hinweis auf der Startseite von HI-Tier soll dem Halter dauerhaft angezeigt werden, wenn entweder gar keine Eintragung vorgenommen wurde oder diese älter als ein Jahr ist. Der Halter ist dann aufgefordert die fehlenden Angaben zu ergänzen oder aktuelle Meldungen einzufügen. Hat sich die Produktionsrichtung seit der letzten Eingabe nicht geändert, kann der Halter die gemachten Angaben auch nur einfach bestätigen. Macht der Halter keine Eintragung hat dies keine Konsequenzen, außer dass der Hinweis weiterhin erscheint.
Die Umsetzung in der HI-Tier-Datenbank ist zum Juli 2022 erfolgt und erinnert den Rinderhalter kontinuierlich die Aktualität seiner Angaben zu überprüfen.
Bild: Auszug aus der Meldeüersicht der HI-Tier-Anwendung