Zusätzlich zu den Meldungen an HI-Tier sind die Rinderhalter verpflichtet, ein Register über alle Rinder im eigenen Bestand zu führen.
Ein Vordruck für das Bestandsregister ist hier zu finden.
Das Bestandsregister sollte sorgfältig geführt werden, da es ein wesentlicher Bestandteil der Prüfungen durch die zuständigen Behörden ist.Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind folgende Angaben je Tier in einem Register mit fortlaufender Seitennummerierung zu führen:
Das Bestandsregister kann in schriftlicher Form oder elektronisch (z.B. durch HI-Tier) geführt werden.Bei der elektronische Bestandsregisterführung muss jederzeit auf Verlangen der zuständigen Behörde ein aktueller Ausdruck des Bestandsregisters erzeugt und vorgelegt werden.
Die Eintragungen bei der HIT-Datenbank können als elektroniosches Bestandsregister genutzt werden. Hierfür muss in der HIT-Datenbank die Freigabe erklärt werden. In dem Fall wird der Rinderdatenbestand der HIT-Datenbank von den für Cross Compliance bzw. Direktzahlungen zuständigen Behörden als Bestandsregister für Rinder angesehen und zu Zwecken der Vor-Ort-Kontrolle genutzt. Ein evtl. parallel dazu geführtes konventionelles Bestandsregister wird dann im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
Bitte beachten: Sofern Zu- oder Abgangsmeldungen der Lieferanten oder Abnehmer eines Tieres nicht rechtzeitig erfolgen, sind im HIT nicht alle für ein Bestandsregister erforderlichen Daten vorhanden. Um in einem solchen Fall eine CC-Sanktion zu vermeiden, sollten die fehlenden Angaben bei evtl. CC-Kontrollen vor Ort verfügbar gemacht werden können, z.B. durch Lieferscheine oder eigene Aufzeichnungen.
Über die Menü-Auswahl "Einverständniserklärung zum HIT-Register in der Rinderdatenbank können diese Einstellungen vorgenommen werden. Die Auswahl kann jederzeit geändert und auch weiter abgewählt werden.
Die Angaben zur Nutzung der gehaltenen Rinder bzw. der Produktionsrichtung(en) des Betriebes im Herkunftssicherungs und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) werden für verschiedene Zwecke benötigt. Insbesondere nutzt das Statistische Bundesamt DESTATIS diese Angaben zur statistischen Erhebung der Rinderbestände, der Ermittlung von Betrieben nach Produktionsrichtung für Berichtspflichten an die EU, im Rahmen von Tierseuchen-Bekämpfungsmaßnahmen und ähnlichen Fragestellungen. Daher sollten die Angaben aktuell sein bzw. regelmäßig überprüft und angepasst werden. Dies kann nur durch den Betrieb selber geschehen.
Bild: Auszug aus dem Anwender-Menü der HI-Tier-Datenbank, Rinderdatenbank
Da die Aktualisierung erfahrungsgemäß nur unzureichend vorgenommen werden, sollen die Rinderhalter an diese Meldungen nun kontinuierlich erinnert werden. Durch einen Hinweis auf der Startseite von HI-Tier soll dem Halter dauerhaft angezeigt werden, wenn entweder gar keine Eintragung vorgenommen wurde oder diese älter als ein Jahr ist. Der Halter ist dann aufgefordert die fehlenden Angaben zu ergänzen oder aktuelle Meldungen einzufügen. Hat sich die Produktionsrichtung seit der letzten Eingabe nicht geändert, kann der Halter die gemachten Angaben auch nur einfach bestätigen. Macht der Halter keine Eintragung hat dies keine Konsequenzen, außer dass der Hinweis weiterhin erscheint.
Die Umsetzung in der HI-Tier-Datenbank ist zum Juli 2022 erfolgt und erinnert den Rinderhalter kontinuierlich die Aktualität seiner Angaben zu überprüfen.
Bild: Auszug aus der Meldeüersicht der HI-Tier-Anwendung
Die Plausibilität der Meldungen wird regelmäßig durch HI-Tier geprüft. Hierbei werden alle unplausiblen oder fehlenden Meldungen in den Lebenswegen der Rinder ermittelt. Diese sogenannten Meldekettenfehler werden den Meldepflichtigen direkt im Internetauftritt von HI-Tier und monatlich in gedruckter Form von der LKD zur Verfügung gestellt. Falls mehrere nicht passende Meldungen von der Datenbank ermittelt werden, wird allen für diese Meldungen verantwortliche Betriebe, ein Meldekettenfehler angelastet.
Die Analyse der Meldekettenfehler aus den zurückliegenden Jahren zeigt, dass die überwiegende Anzahl der Fehler durch zu spätes Melden der Ereignisse und somit Verletzung der Meldepflicht von 7 Tagen erzeugt wird. Ebenso wird oftmals ganz versäumt eine entsprechende Meldung abzugeben und damit gegen die Meldeverpflichtung der Viehverkehrsverordnung verstoßen.
Alle Betriebe sollten darauf achten, die Meldungen so schnell wie möglich abzugeben, keine Meldekettenfehler entstehen zu lassen. Genauso sollten die Meldekettenfehler umgehend bearbeitet werden.
Jede Veränderung des Rinderbestandes ist binnen 7 Tagen zu melden. Meldepflichtige Bestandsveränderungen bei Rinder haltenden Betrieben sind:
Gemeldet werden muss unter Angabe der eigenen Registriernummer:
Auch das kurzzeitige Verbringen aus einem Bestand (z.B. zu Tierschauen) muss gemeldet werden.
Für die Meldung stehen mehrere Meldewege zur Verfügung: direkt über die nationalen Datenbank (HI-Tier), per Post an die LKD, formlos per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an die von der LKD dafür eingerichtete Fax-Nummer. Spezielle Informationen zu Fax-Meldungen sind hier zu finden. Die Meldungen sind unabhängig vom Meldeweg gebührenpflichtig.
Durch die Meldung der Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBA-Meldung) wird die Verendungsmeldung in der nationalen Datenbank HI-Tier bestätigt.Die Plausibilität der Meldungen wird regelmäßig durch HI-Tier geprüft. Hierbei werden alle unplausiblen oder fehlenden Meldungen in den Lebenswegen der Rinder ermittelt. Diese sogenannten Meldekettenfehler werden den Meldepflichtigen direkt im Internetauftritt von HI-Tier und monatlich in gedruckter Form von der LKD zur Verfügung gestellt. Die Rinderhalter sind zur Bearbeitung dieser Meldekettenfehler verpflichtet.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Eine besondere Art der Bewegungsmeldung ist die Einfuhr (aus einem EU-Land) und der Import (aus Drittland) von Rindern. In beiden Fällen ist dies der LKD anzuzeigen und folgende Dokumente sind einzureichnen:
Nach Prüfung und Erfassung der Daten bei der LKD werden die Daten in HI-Tier unter dem Einfuhrbetrieb gespeichert und ein Stammdatenblatt wird ausgestellt.
Eine besondere Art der Bewegungsmeldung ist die Schlachtmeldung der immer eine Zugangsmeldung vorausgehen muss. Sie bildet bei dem überweigenden Teil der in HI-Tier gespeicherten Rinder den Abschluss des Lebensweges.Folgende Daten sind für jedes geschlachtete Rind zu melden:
Die Schlachtmeldungen sowie die Verendungsmeldungen werden zur Plausibilisierung der tierseuchenrelevanten Untersuchungen herangezogen.
Eine besondere Art der Bewegungsmeldung ist die Einfuhr (aus einem EU-Land) und der Import (aus Drittland) von Rindern. In beiden Fällen ist dies der LKD anzuzeigen und folgende Dokumente sind einzureichnen:
Nach Prüfung und Erfassung der Daten bei der LKD werden die Daten in HI-Tier unter dem Einfuhrbetrieb gespeichert und ein Stammdatenblatt wird ausgestellt.
Code | Land |
8 | Albanien |
12 | Algerien |
20 | Andorra |
32 | Argentinien |
36 | Australien |
818 | Ägypten |
56 | Belgien |
70 | Bosnien-Herzegowina |
72 | Botswana |
76 | Brasilien |
100 | Bulgarien |
208 | Dänemark |
233 | Estland |
246 | Finnland |
250 | Frankreich |
300 | Griechenland |
826 | Grossbritannien |
372 | Irland |
Code | Land |
352 | Island |
376 | Israel |
380 | Italien |
392 | Japan |
891 | Jugoslawien |
124 | Kanada |
191 | Kroatien |
428 | Lettland |
434 | Libyen |
438 | Liechtenstein |
440 | Litauen |
442 | Luxemburg |
492 | Monaco |
504 | Marokko |
516 | Namibia |
528 | Niederlande |
554 | Neuseeland |
578 | Norwegen |
Code | Land |
40 | Österreich |
616 | Polen |
620 | Portugal |
642 | Rumänien |
643 | Russland |
752 | Schweden |
756 | Schweiz |
703 | Slowakei |
705 | Slowenien |
724 | Spanien |
710 | Südafrika |
203 | Tschechien |
788 | Tunesien |
792 | Türkei |
804 | Ukraine |
348 | Ungarn |
840 | USA |
862 | Venezuela |
Hier wird die komplette Liste der Im- und Exportländer angezeigt.
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