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BVDV-Untersuchung? Gewebeohrmarken nutzen

DSCN2218Der Termin zur Umsetzung der BVDV-Bundesverordnung nähert sich mit großen Schritten. Ab dem 1. Januar 2011 bedeutet dies, dass

  • alle ab dem 1. Januar 2011 geborenen Kälber innerhalb der ersten sechs Lebensmonate
  • alle Rinder, die aus dem Bestand in andere Bestände verbracht werden
  • Rinder mit klinischen Anzeichen der Krankheit

ohne Ausnahme auf BVDV untersucht werden müssen. Es handelt sich dabei um eine einmalige Untersuchung. Das Ergebnis des betreffendes Rindes wird in der der Datenbank HI-Tier gespeichert. Ab dem 1. Januar 2011 ist kein Handel mit Rindern ohne negativem BVDV-Status - mit Ausnahme der Schlachtrinder - mehr möglich!

 

Für die Untersuchung auf das BVD-Virus wird Blut oder Gewebe von den Rindern benötigt. Die Aufnahme von Kolostrum und somit von mütterlichen Antikörper verhindert jedoch für mehrere Wochen den Virus-Nachweis im Blut. Deshalb ist eine Untersuchung von Blut erst nach dem 60. Lebenstag möglich. Für die Untersuchung von Gewebeproben, die beim Einsetzen der amtlichem Ohrmarken gezogen werden können, besteht diese Einschränkung nicht. Diese Art der Probenahme ist besonders für die Rinderhalter sinnvoll, bei denen die Kälber vor dem 60. Lebenstag den Bestand verlassen.

 

Bereits seit März 2010 bietet die LKD neben den bisherigen Ohrmarken auch Ohrmarken mit Gewebeentnahme (Gewebeohrmarken) an. Die Rinderhalter können damit bereits frühzeitig die Probenahme für die BVDV-Untersuchung auf der Basis von Gewebeproben auf ihrem Betrieb einführen. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass zu Beginn der obligatorischen BVDV-Untersuchung die Gewebeentnahme in den Betrieben bereits ein Routineverfahren ist. Fehlende Ergebnisse wegen leerer Proben oder Proben mit nicht auswertbarem Inhalt, die eine Nachbeprobung erforderlich machen, werden dadurch bis zum Start der obligatorischen Untersuchung minimiert. Durch die Gewebeprobe entfällt die aufwändige Entnahme von Blut zur Untersuchung auf BVDV.

 

Bei den derzeit im Landeslabor Schleswig-Holstein eingehenden Proben werden vereinzelt am Verschluss beschädigte Probengefäße festgestellt. Hierdurch werden die Probengefäße beim Öffnen zerstört und die Proben müssen dann in einem gesonderten Arbeitsgang untersucht werden. Die Ursache dafür ist nach Auskunft der Herstellerfirma eine mangelhafte Fixierung des Ohrmarkenteils mit dem Probengefäß in der Ohrmarkenzange. Die Anleitung des Ohrmarkenherstellers zur Bestückung der Ohrmarkenzange sollte deshalb unbedingt beachtet werden. Wichtig ist hier, dass sich die Halteklammer nach dem Einlegen der Ohrmarke über dem Lochteil befindet und dieses fixiert (siehe Abbildung).

 

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