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Gefahr von Meldefristenüberschreitung reduzieren

Seit dem letzten Jahr steht aufgrund der Sanktionsverschärfung im Rahmen der InVeKos-Kontrollen das Thema Meldefristen für Rinderhalter wieder mehr im Fokus. Viele Rinderhalter sind bemüht, ihre Meldungen fristgerecht innerhalb von 7 Tagen an die nationale Datenbank zu melden. Jedoch zeigen Auswertungen über Meldekettenfehler, dass dies nicht immer der Fall ist. Die häufigsten Fehler sind hierbei fehlende Abgangs-, Zugangs- oder Verendungsmeldungen. Auch Unterschiede im Datum bei aufeinanderfolgenden Bewegungsmeldungen sind keine Seltenheit. Selbst bei den Geburtsmeldungen sind Überschreitungen der Meldefrist regelmäßig zu beobachten. Nachfolgend möchten wir einige Hinweise, die aus der täglichen Arbeit der LKD und der Analyse von verspäteten Meldungen hervorgingen, darstellen.
In vielen betrachteten Fällen werden die Meldungen in unregelmäßigen Abständen in HIT abgegeben, was vermutlich auf die hohe Arbeitsbelastung oder auf eine mangelnde Arbeitsorganisation zurückzuführen ist. Dies birgt die Gefahr, dass einzelne Meldungen vergessen werden oder das entsprechende Ereignisdatum nicht korrekt erfasst wird. Es ist daher dringend ratsam, die Meldungen regelmäßig zu festen Bürozeiten oder am besten unmittelbar am Tag des Ereignisses zu erfassen. Bei Betrieben, die die Meldungen über ein Herdenmanagementprogramm durchführen, ist zwingend das Fehlerprotokoll nach dem Senden an HIT zu prüfen und die durchgeführten Meldungen direkt in HIT über die Meldeübersicht zu kontrollieren. Wichtig ist hierbei auch, dass nicht Meldungen vorab in HIT erfasst werden und danach noch einmal über das Herdenmanagementprogramm mit eventuell unterschiedlichen Daten gemeldet werden. In allen Fällen hat das regelmäßige Einloggen in HIT den Vorteil, dass die bei der Anmeldung in HIT ausgewiesenen Hinweise und Fehler früh erkannt und bearbeitet werden können.

Häufige Fehler:

Regelmäßig wird bei der Korrektur von Meldekettenfehlern festgestellt, dass bei der Erfassung von Abgangs- oder Zugangsmeldungen scheinbar das Datum der Rechnung als Ereignisdatum angegeben wird. Auch bei den Verendungsmeldungen wird häufig das Datum der Abholung der verendeten Rinder gemeldet. Beides ist nicht richtig und führt immer wieder zu Überscheidungen oder Lücken im Lebensweg der Rinder. Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten in den Lebenswegen, die im Nachhinein geändert werden müssen und zur Überschreitung der Meldefrist führen, ist wiederum die unmittelbare Meldung hilfreich. Viele Viehhandels- und Schlachtunternehmen geben das korrekte Datum der Abholung auf den Lieferscheinen und Abrechnungen an, welches bei der Meldung nur übernommen werden muss. Mit Einführung der elektronischen Anmeldung von verendeten Rindern bei der Tierkörperbeseitigung Rendac Jagel ist ein weiteres Problem hinzugekommen. Da die Firma Rendac die von den Rinderhaltern bei der Anmeldung der verendeten Rinder getätigten Angaben übernimmt und hieraus die Abholmeldung (TBA-Meldung) in HIT generiert, ist es sehr wichtig, dass vor allem die Ohrmarkennummer des Rindes richtig angegeben wird. Somit wird sichergestellt, dass die TBA-Meldung dem richtigen Rind zugeordnet wird. Empfehlenswert ist in diesem Fall auch, die Verendungsmeldung in HIT unmittelbar zur Anmeldung bei der Firma Rendac vorzunehmen um

Datumsunterschiede zwischen Verendungs- und TBA-Meldung zu vermeiden.
Die Kennzeichnung der Kälber hat innerhalb der ersten 7 Lebenstage mit unmittelbarer Meldung der Geburt zu erfolgen. Neben der zeitnahen Prüfung der Geburtsmeldung über das Meldeprotokoll in HIT ist es auch ratsam zu prüfen, ob für jedes Kalb ein Stammdatenblatt von der LKD zugesandt wurde. Die LKD versendet die Stammdatenblätter so, dass diese - eine rechtzeitige Geburtsmeldung vorausgesetzt - spätestens 14 Tage nach dem Geburtsdatum auf den Betrieben per Post zugestellt werden. Beim Erhalt der Stammdatenblätter sollten immer alle Angaben kontrolliert werden. Sind aufgrund von fehlerhaften Meldungen falsche Daten auf den Stammdatenblättern wiedergegeben, sind diese umgehend an die LKD zur Korrektur zurückzusenden.

Empfehlungen:

Des Weiteren hat sich bei Gesprächen mit Rinderhaltern gezeigt, dass für die Erfassung der Meldungen immer genügend Zeit zur Verfügung stehen sollte. In arbeitsintensiven Zeiten, in den andere Arbeiten im Betrieb im Vordergrund stehen, wird häufiger zu spät gemeldet oder fehlerhafte Meldungen (z.B. Zahlendreher, falsches Datum, falsches Geschlecht) abgegeben. Dies führt dann unweigerlich zu weiterem Korrekturbedarf und eventuell zu Überschreitungen der Meldefristen. Jeder Tierhalter sollte sich darüber im Klaren sein, dass bei CC-Kontrollen sehr leicht auffällt, wenn z.B. alle in einer Woche geborenen Kälber das identische Geburtsdatum haben. Wenn dies Datum dann auch noch so terminiert ist, dass es besonders gut zu den Kälberhandelstagen passt, dann ist es besonders auffällig.
Wie bereits in der letzten Ausgabe von Rind im Bild berichtet, wurde seit dem 01.09.16 die Berechnung der unplausiblen Lebenswege in HIT geändert. Hierbei wird vom 3. bis 7. Tag nach einem unplausiblen Ereignis ein Hinweis ausgewiesen, der danach in einen Fehler übergeht. Diese frühe Ausweisung von möglichen Fehlern als Hinweis ermöglicht es den Tierhaltern fehlende oder fehlerhafte Meldungen noch innerhalb der Meldefrist von sieben Tagen einzufügen oder zu korrigieren. Achtung: Bei der Korrektur sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die falsche Meldung in HIT immer erst storniert und danach die richtige eingefügt wird. Falls dies unterlassen wird, werden in besonderen Fällen noch mehr Fehler erzeugt, die dann wiederum bearbeitet werden müssen.
Um das eigene Meldeverhalten zu analysieren empfiehlt es sich, in HIT die Meldefristenüberschreitungen für begrenzte Zeiträume abzurufen. Wie diese Statistik in HIT abgerufen wird, wurde bereits in der Ausgabe 2/2016 in Rind im Bild beschrieben. Wichtig ist hierbei, dass eine genaue Analyse der Überschreitung der Meldefrist vorgenommen wird, damit auch dauerhaft eine Änderung des eigenen Meldeverhaltens erreicht wird.
Abschließend sind noch die schriftlichen Meldungen an die LKD zu erwähnen. Zur Berechnung der Meldefrist ist hier entscheidend, wann die Meldung bei der LKD eingetroffen ist. Während Meldungen per Fax umgehend bei der LKD eintreffen, ist beim Versand mit der Post immer die Laufzeit der Briefe und Postkarten zu beachten. Bei diesem Meldeweg ist es unabdingbar, dass die Meldungen unmittelbar am Tag des Ereignisses (Kennzeichnung der Kälber, Zugang, Abgang oder Verendung) an die LKD gesendet werden.

 

W. Geier, LKD

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