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QM Milch 2.0: Neues ab 2016

Obwohl das seit 2003 bestehende Qualitätsmanagementsystem QM Milch heute fest etabliert und ein wichtiger Bestandteil der Prozesskontrolle in der Kette der Milchwirtschaft ist, ist vielen Landwirten die Bedeutung und die Notwendigkeit von QM-Milch nicht bewusst genug. Kontrollen und Überprüfungen sind lästig und werden oft als Gängelung verstanden. Mit QM-Milch hat die Milchwirtschaft jedoch ein System der begleitenden Produktionsbeschreibung eingeführt, das auch betrieblichen Besonderheiten in der Milchproduktion ausreichend berücksichtigt und trotzdem als Nachweis einer aus hygienischer und tiergesundheitlichen Sicht einwandfreien Produktion gilt. Alle großen Handelsunternehmen als Abnehmer von Milchprodukten entwickeln wesentlich weitergehende und schärfere Kontrollsysteme, die sie gerne bis in die landwirtschaftliche Produktion umgesetzt sehen wollen. Mit Hilfe von QM-Milch ist es den Meiereien bisher gelungen, diese Forderungen abzuweisen.

Seit der Einführung von QM-Milch hat es stetige Weiterentwicklungen gegeben, die wichtig und notwendig für die Akzeptanz solch eines Qualitätsmanagementsystem sind. Die Gründung des Vereins QM-Milch e.V. war ein wichtiger Schritt um den QM Milch Standard deutschlandweit einheitlich umzusetzen. Dieser Standard wurde in seiner derzeitigen Form 2012 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) anerkannt. Seitdem wird QM-Milch unter akkreditierten Bedingungen durchgeführt, was bedeutet, dass diese Bedingungen nicht nur einheitlich sind, sondern auch von einer allgemein anerkannten Instanz (DAkkS) regelmäßig überprüft werden. Diese Prozesse führen nun auch dazu, dass QM-Milch weiterentwickelt wurde und zukünftig der überarbeitete QM-Milch Standard 2.0 Anwendung findet.

Neben einigen formalen Änderungen gibt es Veränderungen in der Checkliste, indem neue Kriterien aufgenommen wurden. Diese fallen alle in den Bereich 1. „Gesundheit und Wohlbefinden“ der Tiere. Damit wird der Forderung von außen nach Tierwohl und Kontrolle des Tierwohls nachgekommen. Zukünftig gilt es neun neue Kriterien zu erfüllen, von denen eines ein K.O.-Kriterium ist. Die maximal zu erreichende Punktzahl steigt damit auf 75. Die für das Bestehen notwendige Mindestpunktzahl beträgt dann 54 (bisher: maximal 66, minimal 47 Punkte).

Im Einzelnen wurden folgende Kriterien in die QM-Milch Checkliste aufgenommen:

  • bedarfsgerechte Klauenpflege mindestens einmal pro Jahr
  • tägliche betriebliche Eigenkontrollen des Milchviehbestandes (gesetzlich vorgeschrieben)
  • sauberer Zustand der Kühe
  • Sauberkeit der Liegeplätze und Laufflächen
  • separater Abkalbebereich
  • Allgemeinzustand der Kälberhaltung
  • Enthornung der Kälber
  • Seuchen- und Krankheitsvorbeugung: Maßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung
  • Vorkehrungen für den Brandfall

Die Frage nach den betrieblichen Eigenkontrollen stellt dabei ein K.O.-Kriterium dar. Die übrigen Punkte der Checkliste werden im Prinzip wie bisher beibehalten, sowohl im Wortlaut als auch in der Bewertung. Die Einführung der neuen Kriterien beruht auf geänderten gesetzlichen Anforderungen, deren Einhaltung nun in QM-Milch dokumentiert wird. Einige Punkte, wie beispielsweise Sauberkeit der Kühe oder die Klauenpflege, sind spezielle Anforderungen des Standards, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Das Handbuch für den Milcherzeuger, das die einzelnen Kriterien von QM Milch noch etwas näher erläutert, wird in Kürze zu Verfügung stehen.

Die Regelungen zum Bestehen des Audits sind bis auf die Mindestpunktzahl weitestgehend gleich geblieben. Wird ein Audit nicht bestanden aufgrund eines nicht erfüllten K.O.-Kriteriums kann ein Nachaudit innerhalb von 2 Monaten erfolgen. Wird das Nachaudit nicht bestanden, gilt QM-Milch als nicht bestanden. Wird ein Audit aufgrund zu geringer Punktzahl (unter 54) nicht bestanden, kann das erste Nachaudit innerhalb von 3 Monaten erfolgen. Wird auch das Nachaudit nicht bestanden, gibt es in diesem Fall die Möglichkeit eines 2. Nachaudits innerhalb von weiteren 3 Monaten. Da ein Qualitätsmanagementsystem immer eine stetige Verbesserung anstrebt, wird zukünftig eine neue Regelung eingeführt. Wird das Audit mit weniger als 58 Punkten bestanden, muss das nächste reguläre Audit in der Punktzahl höher liegen – es muss also eine tatsächliche Verbesserung stattgefunden haben. Ist dies nicht der Fall wird ein Sonderaudit nach spätestens 18 Monaten notwendig. Die Regelungen zu den Sonderaudits im Falle eines Ausschlusses von der Milchlieferung bleiben unverändert. Allerdings wurde die Möglichkeit eines einzelfallbezogenen Sonderaudits in den Standard aufgenommen. Dieses kann beispielsweise dann erfolgen, wenn deutliche Hinweise auf unzumutbare Zustände (z.B. Hygiene oder Tierhaltung) auf einem Betrieb vorliegen.

Die Futtermittelvereinbarung im QM-Milch System wurde zum 1. Oktober 2015 aktualisiert und hat damit die Futtermittelrahmenvereinbarung aus 2013 abgelöst. Die Futtermittelvereinbarung regelt den Einsatz von Futtermitteln zur Milcherzeugung im QM-Milch System. Zu den wesentlichen Änderungen gehören die Aufnahme von Futtermittelhändlern und der Beitritt von GMP+ International als weitere Organisation. Im Wesentlichen lautet die Vorgabe für den Milcherzeuger, dass er nur von solchen Misch- und Einzelfuttermittelherstellern bzw. -händlern Futtermittel beziehen darf, die in der bundesweiten Liste aufgeführt sind. QM-Milch lieferfähige Hersteller und Händler von Futtermitteln sind unter www.qm-milch.de einsehbar.

Ob der neue Standard ab dem 1.1.2016 eingesetzt und umgesetzt wird oder ob es noch eine Übergangszeit geben wird, befindet sich zurzeit in der Abstimmung. Die Informationen werden aber rechtzeitig auf die Betriebe gelangen.

 

Dr. Monika Brandt, LKV

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