Änderung bei der Keimzahlbewertung
Der Keimgehalt in der Milch dient als Maß für die bakteriologische Beschaffenheit und wird im Rahmen der Milchgüteuntersuchung im ZML untersucht. Das dafür eingesetzte Verfahren ist seit vielen Jahren das automatisierte Bactoscan-Verfahren, das weltweit angewendet wird. Das Untersuchungsprinzip beruht auch einer elektronischen Auszählung der „Einzelkeime“ nach einer vorherigen Anfärbung. Die dabei gezählten elektronischen Impulse müssen von der Software des Untersuchungsgerätes in die Einheit der Referenzmethode KbE/ml (Kolonie bildende Einheiten je ml) umgerechnet werden.
Die Umrechnungsbedingungen werden in jedem Land der EU durch die jeweiligen nationalen Referenzlabore separat festgelegt, in Deutschland ist dafür das Max-Rubner-Institut in Kiel zuständig. Leider führt dies zu völlig unterschiedlichen Umrechnungsverfahren innerhalb der EU, obwohl sowohl die Untersuchungstechnik als auch das Referenzverfahren identisch sind.
Das ZML ist zum Jahreswechsel vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume angewiesen worden, ab dem 1. Februar 2015 auf eine neue Umrechnungscharakteristik umzustellen.
Was bedeutet das für die Landwirte bzw. was ändert sich? Zunächst einmal nicht sehr viel. Die Proben werden in gewohnter Weise und Häufigkeit durch den Tanksammelwagen gezogen und im ZML untersucht. Die Ergebnismitteilung erhalten die Landwirte wie gewohnt und die meisten werden die Umstellung vermutlich gar nicht bemerken. Die Keimzahlwerte können sich jedoch in gewissen Bereichen leicht verändern. Der Messbereich reicht zukünftig von 5.000 bis 17.000.000 KbE/ml. Im unteren Messbereich erfolgt zudem ein früherer Anstieg der Messwerte. Das führt dazu, dass eine Keimzahl von bisher 10.000 KbE/ml nach der neuen Umrechnung einerseits einer Keimzahl von 5.000 KbE/ml andererseits aber auch einer Keimzahl von 20.000 KbE/ml entsprechen kann. In diesem Fall liegen die Gründe jedoch in der Umrechnung und nicht in einer Veränderung der Milchhygiene des Betriebes. Für Lieferanten von Meiereien, die einen S-Klassezuschlag bezahlen, könnten sich deshalb leichte Veränderungen ergeben. Etwa ab einer Höhe von 50.000 KbE/ml sind die alte und die neue Berechnung nahezu identisch. In dem kritischen und bezahlungsrelevantem Bereich um die 100.000 KbE/ml treten keine wesentlichen Änderungen auf.
Die Keimzahl ist in Schleswig-Holstein seit vielen Jahren auf einem stabil niedrigen Niveau von durchschnittlich 17.000 KbE/ml. Deshalb wird die Umstellung für die meisten Milcherzeuger keine direkten Nachteile mit sich bringen. Anders sieht es möglicherweise für die Meiereien aus, die Ihre Milch in andere EU-Länder vermarkten. Hier stehen sie in direktem Wettbewerb mit Molkereien aus Ländern, deren Milch aufgrund einer anderen Umrechnungscharakteristik sehr viel besser beurteilt wird. Es ist lange überfällig und dringend notwendig, dass es innerhalb der EU zu einer Harmonisierung der Umrechnungsverfahren kommt.
H. Rowehl, LKV