LKV Logo

  • Milchleistungsprüfung
  • Tierkennzeichnung
  • QM-Milch
  • Über uns

Erste Erfahrungen mit der neuen Arzneimitteldatenbank

 

Zum 1. April ist die 16. Novelle zum Arzneimittelgesetz in Kraft getreten. Kern der Novelle ist die zentrale amtliche Antibiotikadatenbank in HIT für zur Fleischerzeugung gehaltene Tiere. Betroffen sind hierbei die Tierarten Rinder, Schweine, Hühner und Puten. Zusätzlich wurden Bestandsuntergrenzen für die Meldepflicht festgelegt. Für die Bearbeitung der schriftlichen Meldung ist die LKD von den zuständigen Behörden, dem Landeslabor Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg, als regionale Stelle für die Antibiotikadatenbank beauftragt worden. Bereits Mitte Juni 2014 erfolgte, nach dem ersten Informationsschreiben des Landeslabors, die Erfassung der Nutzungsart durch die LKD.

Mit Ablauf des ersten Meldehalbjahres und der Meldefrist zum 14. Januar 2015 wurden bei der LKD sehr viele Fragen zur Erfassung der Daten für die Antibiotikadatenbank registriert. Die Mehrheit der Nachfragen betraf den grundsätzlichen Umgang mit der Datenbank. Vor allem die Tierhalter, welche bisher noch nicht oder nicht so intensiv mit HIT gearbeitet haben, hatten hier Nachholbedarf. Grundvoraussetzung zur Erfassung von Bestands- und Arzneimittelmeldungen ist die Meldung der Nutzungsart. Nicht vorhandene oder mit einem falschem Datum erfasste Meldungen der Nutzungsart führten immer wieder zu Problemen bei der weiteren Erfassung von Daten.

Dass die beiden Datenbanken für die Meldung nach der Viehverkehrsverordnung und dem Arzneimittelgesetz völlig voneinander getrennt sind, wurde von den Tierhaltern nicht immer realisiert. Oftmals herrschte die Meinung vor, „Das habe ich schon alles in HIT gemeldet! Warum muss ich das noch einmal erfassen!“ Jedoch können die Bestandsmeldungen (Stichtag, Zu- und Abgänge) bei Rindern komfortabel aus den Meldungen zur Viehverkehrsverordnung übernommen werden. Hierzu muss der Tierhalter aktiv den entsprechende Menüpunkt speziell für Rinderhalter aufrufen und die von HIT vorgeschlagenen Daten entsprechend speichern. Bei den Schweine haltenden Betrieben ist eine solche Funktion noch nicht vorhanden, so dass alle Bestandsmeldungen in der Antibiotikadatenbank separat zu erfassen sind. Ein Bestandsregister für Schweine, dass zur Meldung der notwendigen Daten an die Schweine- und Antibiotikadatenbank herangezogen werden kann und gleichzeitig als elektronisches Bestandsregister nach den Regelungen der Viehverkehrsverordnung dient, ist von HIT geplant.

Vermehrt gab es Probleme bei der Erfassung der eingesetzten Antibiotika. In einigen Fällen wurde versucht, alle Arzneimittel, auch ohne antibiotisch wirksame Substanzen, in HIT zu erfassen. Regelmäßig führte dies zu der Nachfrage, warum HIT diese Mittel nicht kennt. Hierzu bietet HIT eine gute Suchfunktion für alle zugelassenen Antibiotika. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass die Antibiotika auch mit der korrekten Bezeichnung eingegeben werden. Außerdem führt HIT die zuletzt erfassten Antibiotika des Betriebes in einer Auswahlliste, so dass die aufwändige Suche bei der nächsten Erfassung entfällt.

Nach dem Arzneimittelgesetz ist eine Unterscheidung nach „Anwendung“ und „Abgabe“ bei der Erfassung der Antibiotika notwendig. Gemeint ist hier die Herkunft der erfassten Daten. Stammen diese vom Abgabebeleg, so ist „Abgabe“ als Datenherkunft einzugeben. Bei der Angabe „Anwendung“ stammen die Daten aus dem Arzneimittelbuch und stimmen mit diesem 1:1 überein. Die oft vorherrschende Meinung, dass als Anwendung auch die Anwendung am Tier gemeint ist trifft hier nicht zu. Wird bei der Erfassung „Abgabe“ eingegeben, so ist zum Ende eines jeden Halbjahres immer eine schriftliche Versicherung, dass der Tierhalter sich an die Anweisungen des Tierarztes gehalten hat, notwendig. Werden die Meldungen zum Antibiotikaeinsatz von Tierärzten, der QS GmbH oder anderen Dritten erfasst, so wird grundsätzlich „Abgabe“ angegeben und die schriftliche Versicherung ist im jeden Fall abzugeben. Bei den Meldungen von der QS GmbH wurde sehr häufig Unmut geäußert, da bei diesen kein Behandlungsdatum gemeldet wird und der Tierhalter anhand seiner Aufzeichnungen nicht nachvollziehen kann, wann genau die Antibiotika innerhalb des Halbjahres eingesetzt wurden. Ein weiteres Ärgernis ist hier auch, dass der Tierhalter die durch Dritte (QS oder Tierarzt) erfassten Antibiotikaanwendungen nicht selbst bearbeiten bzw. gegebenenfalls korrigieren kann, obwohl er nach dem Arzneimittelgesetz letztendlich für die Meldungen verantwortlich ist.

Für Halter von Mastrindern unter 8 Monaten ist die Erfassung der eingesetzten Antibiotika als „Abgabe“ nicht sinnvoll, da in der Regel in dieser Altersgruppe auch die weiblichen, zur Zucht gehaltenen Rinder mit behandelt werden und über den Abgabebeleg keine Trennung erfolgen kann. Um den tatsächlichen Verbrauch an Antibiotika dazustellen, sollte in dieser Kategorie nur die Anwendung bei den zur Mast vorgesehenen Rindern erfasst werden.

In Anlehnung an die unplausiblen Lebenswege (Meldekettenfehler) zeigt HIT sogenannte „TAM-Vorgänge“ für unplausible Meldungen innerhalb der Antibiotikadatenbank an. Hier sind die Hinweistexte noch nicht so geläufig, so dass es einige Male zu Nachfragen zur Ursache der TAM-Vorgänge gab. Da dies auch Neuland für die LKD ist, war die Recherche in diesen Fällen etwas zeitaufwändiger.

Zieht man einen Vergleich zwischen der Einführung der Rinderdatenbank und der Antibiotikadatenbank, so war der Klärungsbedarf für die Meldungen im ersten Meldehalbjahr noch relativ niedrig. Dies mag daran liegen, dass den Tierhaltern das System HIT bekannt ist oder sehr häufig die Meldungen zum Antibiotikaeinsatz über den Tierarzt oder die QS GmbH erfolgte. Wie sich die Nachfragen in Zukunft entwickeln werden, hängt sehr stark von der Identifikation der Tierhalter mit der Antibiotikadatenbank ab.

W. Geier, LKD

TAM XAWAB 1

Diese Seite benutzt Cookies und andere Technologien. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

© 2018 Landeskontrollverband Schleswig-Holstein e.V.