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Das zentrale Milchlabor – Ihr kompetenter Partner für Milchuntersuchungen

Teil 2: Milchgüteuntersuchung

Neben der Untersuchung der Proben aus der Milchleistungsprüfung stellt die Milchgüteuntersuchung einen weiteren wichtigen Arbeitsbereich des Zentralen Milchlabors dar. Hierbei wird die Anlieferungsmilch für die Meiereien regelmäßig auf die Milchinhaltsstoffe, die Keimzahl und Hemmstoffe untersucht. Die Untersuchung dieser Parameter dient der Überwachung der Milchqualität und der Bezahlung der Landwirte und ist durch die Verordnung über die Güteprüfung und Bezahlung der Anlieferungsmilch (Milch-Güteverordnung) vorgeschrieben. Der festgelegte Milchpreis gilt immer auf Basis einer Milch mit 4,0 % Fett und 3,4 % Eiweiß. Abweichungen nach oben werden mit Zuschlägen belohnt bzw. bei niedrigeren Werten erfolgen Abzüge. Bei Qualitätsabweichungen, das heißt der Überschreitung der Grenzwerte für Zell- und Keimzahl, sowie beim Nachweis von Hemmstoffen in der Milch, erfolgen Abzüge vom Milchpreis. Die regelmäßige, mehrmalige monatliche Untersuchung der Milch bildet die Basis sowohl für die Qualitätsbewertung als auch für die Inhaltsstoffbewertung der Anlieferungsmilch. Die Übersicht zeigt die vorgeschriebenen Untersuchungsparameter, die sogenannten Gütemerkmale, mit ihrer Berechnungsgrundlage und der monatlichen Mindest-Untersuchungsfrequenz.

rib201404 Tabelle4Viele Meiereien gehen mit der Untersuchungshäufigkeit über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus, so dass bis zu 5 Untersuchungen auf Inhaltsstoffe, bis zu 5 Untersuchungen auf Keimzahlen und bis zu 10 Untersuchungen auf Hemmstoffe durchgeführt werden. Der Gefrierpunkt wird in der Regel bei jeder Untersuchung auf Milchinhaltsstoffe bestimmt.

Die Probenahme der Milchgüteproben erfolgt automatisiert durch die Probenahmevorrichtung am Tanksammelwagen. Hierbei wird beim Abtanken der Milch ein Teil der Milch abgezweigt und in eine Probenflasche gefüllt. Diese Probenahmeanlage an Tanksammelwagen müssen einer speziellen DIN-Norm entsprechen und werden regelmäßig überprüft. Alle Probenflaschen sind mit einem Barcode gekennzeichnet. Bei der Milchabholung werden die Betriebsnummer, die Milchmenge und -temperatur, sowie Datum und Uhrzeit der Probenahme im Tanksammelwagen zu dem jeweiligen Barcode gespeichert. Diese Daten werden für jede Abholtour von der Meierei an das ZML gesendet.

KeimzahluntersuchungMit dem Tanksammelwagen gelangt das Stativ mit den Probenflaschen zur Meierei, wo es von den LKV-eigenen Kühlfahrzeugen abgeholt wird. Die Kühlket- te wird hierbei lückenlos eingehalten, somit ist die Qualität der Milchproben gesichert. Die Proben gelangen in der Regel am frühen Nachmittag ins Labor. Hier erfolgt zunächst eine Registrierung der Proben und die Zuordnung zum jeweiligen Untersuchungsbereich. Die Proben für die Milchinhaltsstoffuntersuchung sind mit einem blauen Deckel versehen, während die Keimzahlproben einen grauen Deckel haben. Hemmstoffuntersuchungen werden sowohl aus Milchinhaltsstoffproben wie auch aus Keimzahlproben vorgenommen. Am Untersuchungsgerät erfolgt zunächst die Lesung des Barcodes. Mit einer Pipette wird automatisch durch das Gerät eine kleine Menge der Probe aufgenommen und im Gerät untersucht. Durch die Erkennung und Speicherung des Barcodes ist eine eindeutige Probenzuordnung jederzeit gewährleistet.

Die für die Milchgüteuntersuchung relevanten Parameter lassen sich in drei Untersuchungsbereiche einteilen:

  • Milchinhaltstoffuntersuchung
  • Keimzahluntersuchung
  • Hemmstoffuntersuchung

Die Untersuchung auf Milchinhaltsstoffe erfolgt an vier identischen Analysenautomaten vom Typ CombiFoss FT+, den derzeit modernsten Geräten auf dem Weltmarkt, an denen neben Fett, Eiweiß, fettfreie Trockenmasse und Harnstoff auch der Gefrierpunkt bestimmt und die Zellzahl untersucht wird. Während der Untersuchung werden die Ergebnisse fortwährend überprüft. Nach 80 Proben erfolgt die Untersuchung von zwei Proben Testmilch, wodurch die korrekte Messung des Gerätes gesichert wird. Die Testmilch ist eine Milch mit bekannten Inhaltsstoffen, die auch im Gerät hinterlegt sind. So erfolgt eine direkte Abstimmung der Messwerte mit den erwarteten Werten. Neben dem Einsatz der Testmilch sichern der regelmäßige Einsatz von weiteren technischen Standards und Milchstandards, die vorschriftsmäßige Gerätejustierung und die Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen mit anderen Laboren die Qualität und Sicherheit der Untersuchungsergebnisse.

Die Keimzahluntersuchung erfolgt an zwei Geräten des Typs BactoScan. Die Geräte entnehmen mit einer Pipette einen Teil der Probe. Im Gerät erfolgt die Zugabe eines Farbstoffs zur Milch. Während einer Inkubationszeit werden die Keime in der Milch mit dem Farbstoff angefärbt und können anschließend elektronisch ausgezählt werden. Diese elektronischen Impulse werden dann in die eigentlich Maßeinheit der Keimzahl, die koloniebildenden Einheiten (KbE) umgerechnet. Die Spannweite der Messung reicht von 10.000 bis 1.050.000 KbE je ml Milch. Auch bei dieser Untersuchung sichert sowohl der regelmäßige Einsatz einer Testmilch (alle 80 Proben) als auch die Messung von weiteren Standards und die Teilnahme an Ringtests die fortwährende Qualität und Sicherheit der Ergebnisse. Bei besonderes hohen Ergebnissen (> 1 Mio.) erfolgt eine Nachuntersuchung der Probe und der folgenden Proben, um das Ergebnis abzusichern und Verschleppungen auszuschließen.

Die Untersuchung der Milchproben auf Hemmstoffe erfolgt im Nachgang zu der Inhaltsstoffuntersuchung und der Keimzahluntersuchung mit dem BRT-Test (Brilliantschwarz-Reduktionstest). Die Milch wird dabei mit einer Pipette in eine Vertiefung von sogenannten Mikrotiterplatten gegeben. Die einzelnen Vertiefungen sind mit einem blauen Agar (gelartige Masse), der einen Testkeim enthält, vorgefertigt. Nach der Zugabe der Milch werden die Platten bei 65 °C für etwa 2,5 Stunden im Brutschrank bebrütet. Das führt zum Wachstum des Testkeims, wobei der Farbstoff durch diesen Keim verbraucht wird. Der blaue Agar in der Vertiefung entfärbt sich zu gelb. Enthält die Probe Hemmstoffe kann keine Entfärbung erfolgen, der Agar bleibt blau. Zur Absicherung der Untersuchung und des korrekten Plattenmaterials werden bei jeder Untersuchung zwei Vertiefungen mit einem Negativ-Standard und zwei mit einem Positiv-Standard mitgeführt. Bei einem positiven Ergebnis einer Probe (Probe enthält Hemmstoffe) wird die Probe erneut umfassend untersucht. Nur wenn die zweite Untersuchung auch positiv ausfällt, lautet das Ergebnis „Hemmstoff-positiv“.

Die Ergebnisse der Untersuchungen im Milchgütebereich werden von zwei Mitarbeiterinnen des ZMLs EDV-technisch verarbeitet. Die Daten der Tanksammelwagen senden die Meiereien an das ZML und die Untersuchungsergebnisse werden von den Prozessrechnern der Geräte an die ZML-EDV übertragen.

Hier erfolgt nun die Verknüpfung der Datensätze anhand des Barcodes. Dabei erfolgen erneut Plausibilitätsprüfungen, so dass ungewöhnliche Ergebnisse angezeigt und überprüft werden. Erst wenn das abgeschlossen ist, werden die Ergebnisse in das Milchgüteprogramm übertragen und die Mitteilungen der Ergebnisse an die Meiereien und Landwirte gestartet.

Am Monatsende wird mit Hilfe diesen Programms auch die Berechnung der Monatsmittelwerte und Bewertung der Milchqualität durchgeführt.

Neben der Untersuchung und Ergebnismitteilung im Auftrag der Meiereien im Rahmen der Milchgüteverordnung ist das ZML auch mit der Überwachung der Milchqualität nach dem EU-Hygienerecht beauftragt. Die Überschreitung der Grenzwerte für Zellzahl und Keimzahl führt zur Auslösung des Notifizierungsverfahrens. Nach der ersten Überschreitung des Grenzwertes von 100.000 Keime/ml bei der Keimzahl und 400.000 Zellen/ml bei der Zellzahl (geometrischer Mittelwert über 2 bzw. 3 Monate), erfolgt die Information des Betriebes, der Meierei und des Veterinäramtes. Der Betrieb hat nun drei Monate lang Zeit, diese Werte wieder in Ordnung zu bringen, die sogenannte Besserungszeit. Gelingt dies nicht, erfolgt eine erneute Benachrichtigung durch das ZML. Das Kreisveterinäramt wird dem Betrieb nun die Abgabe von Milch per Ordnungsverfügung untersagen. Um die Lieferung wieder aufnehmen zu können, muss der Milcherzeuger durch die Entnahme und Untersuchung von zwei repräsentativen Proben der Anlieferungsmilch nachweisen, dass die Milchqualität wieder den Vorgaben entspricht. Diese Wiederzulassungsproben werden von den Außendienstmitarbeitern des LKVs gezogen und im ZML untersucht.

Solche Liefersperren kommen zwar relativ selten vor, sie bedeuten aber für die betroffenen Betriebe erheblichen wirtschaftlichen Schaden.

Wie auch im vorangegangenen Artikel über die Untersuchung der Proben aus der Milchleistungsprüfung geschildert, gelten natürlich auch für den Bereich der Milchgüteuntersuchung strenge Qualitätsvorgaben, die regelmäßig durch vielfältige Maßnahmen überprüft werden. Erst wenn alle Qualitätsüberwachungen erfüllt sind und die Plausibilitätsprüfungen überprüft wurden, gelangen die Ergebnisse an die Landwirte und Meiereien. Auch für die Untersuchungen im Rahmen der Milchgüte ist das Labor seit über 10 Jahren akkreditiert nach DIN ISO/EN 17025 für Prüflaboratorien. Zudem erfolgt eine regelmäßige Überprüfung des Labors durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, durch das das ZML mit der Durchführung der Milchgüteuntersuchung beauftragt ist.


Dr. Monika Brandt, LKV
Foto: LKV

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