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Vollmachten für HIT

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Vertretung und Vollmacht

Die Rinder- und Schweinehalter sind nach der Viehverkehrsverordnung für die Meldungen im Rahmen der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und Schweinen allein verantwortlich. Eine diesbezügliche Beauftragung eines Dritten ist insoweit nicht zulässig.
Es ist jedoch zulässig einen Dritten zu bevollmächtigen, Meldungen für den Tierhalter vorzunehmen. In diesem Fall bleibt der Tierhalter, der die Vollmacht erteilt, weiterhin für die Richtigkeit der übermittelten Daten verantwortlich.
Für den Bereich HIT gibt es drei verschiedene Varianten von Vollmachten:

Bei der HIT Gesamtvollmacht kann der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber nicht nur Meldungen tätigen, sondern auch Daten abfragen, wie z.B. das Bestandsregister für den rinderhaltenden Betrieb oder die Meldungsübersicht für den schweinehaltenden Betrieb ausdrucken oder sich die Daten herunterladen.
Der Vollmachtgeber braucht den Bevollmächtigten für die Melde- oder Abfragevollmachten seine PIN nicht zu überlassen, da der Bevollmächtigte eine eigene Zugangskennung (Registriernummer und PIN) für HIT besitzt. Generell sollte die PIN in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
Bei Meldeaktionen in HIT werden der meldende Betrieb - somit auch der Bevollmächtigte - zur jeweiligen Meldung gespeichert. Abfrageaktionen werden nicht einzeln protokolliert.

Die Vollmacht kann in der HIT-Datenbank vom Vollmachtgeber (Tierhalter) selber freigeschaltet werden. Dazu ist in HI-Tier auf der Menüseite der PunktVollmachten auszuwählen. Im Untermenü ist unter Vollmachten2 die benötigte Vollmacht einzutragen. Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht in dieser Maske ebenfalls ändern und beenden. Die Eintragung durch den Tierhalter direkt in HIT ist kostenlos. Eine weitere Möglichkeit ist die Erfassung, Änderung oder Beendigung von Vollmachten durch die LKD mbH. Die Vollmacht muss schriftlich eingereicht und bei der LKD zur Erfassung vorgelegt werden. Den Vordruck zur Meldevollmacht erhalten sie hier. Eintragungen durch die LKD sind gebührenplichtig.

Hoftierarzt-Vollmacht

Für die Abfrage von Daten, die im Zusammenhang mit Tierseuchenbekämpfungsverfahren (BHV1, BVD) erhoben und in HIT gespeichert werden, benötigt der betreuende Tierarzt eine entsprechende Vollmacht vom Tierhalter.
Die Hoftierarzt-Vollmacht für HIT hat folgenden Umfang:

Die Hoftierarzt-Vollmacht kann in der HIT-Datenbank vom Vollmachtgeber (Tierhalter) selber freigeschaltet werden. Dazu ist in HI-Tier auf der Menüseite der PunktVollmachten auszuwählen. Im Untermenü ist unter Vollmachten2 die benötigte Vollmacht einzutragen. Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht in dieser Maske ebenfalls ändern und beenden. Die Eintragung durch den Tierhalter oder die Tierhalterin direkt in HIT ist kostenlos. Eine weitere Möglichkeit ist die Erfassung, Änderung oder Beendigung von Vollmachten durch die LKD mbH. Die Vollmacht muss schriftlich eingereicht und bei der LKD zur Erfassung vorgelegt werden. Eintragungen durch die LKD sind gebührenplichtig. Den Vordruck erhalten Sie hier.

Der Hoftierarzt muss für den Zugang zu HIT eine Registriernummer beim zuständigen Veterinäramt beantragen. Nach Erfassung des Betriebs erhält der Hoftierarzt von der LKD die PIN für den Zugang zu HIT.

Die LKD erfasst die Vollmachten umgehend nach Erhalt in HIT.