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Meldung von Bestandsveränderungen (Bewegungsmeldung)

Jede Veränderung des Rinderbestandes ist binnen 7 Tagen zu melden. Meldepflichtige Bestandsveränderungen bei Rinder haltenden Betrieben sind:

Gemeldet werden muss unter Angabe der eigenen Registriernummer:

Auch das kurzzeitige Verbringen aus einem Bestand (z.B. zu Tierschauen) muss gemeldet werden.

Meldewege

Für die Meldung stehen mehrere Meldewege zur Verfügung: direkt über die nationalen Datenbank (HI-Tier), per Post an die LKD, formlos per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an die von der LKD dafür eingerichtete Fax-Nummer. Spezielle Informationen zu Fax-Meldungen sind hier zu finden. Die Meldungen sind unabhängig vom Meldeweg gebührenpflichtig.

Meldekettenfehler

Durch die Meldung der Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBA-Meldung) wird die Verendungsmeldung in der nationalen Datenbank HI-Tier bestätigt.Die Plausibilität der Meldungen wird regelmäßig durch HI-Tier geprüft. Hierbei werden alle unplausiblen oder fehlenden Meldungen in den Lebenswegen der Rinder ermittelt. Diese sogenannten Meldekettenfehler werden den Meldepflichtigen direkt im Internetauftritt von HI-Tier und monatlich in gedruckter Form von der LKD zur Verfügung gestellt. Die Rinderhalter sind zur Bearbeitung dieser Meldekettenfehler verpflichtet.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Eu- und Drittlandsimporte

Eine besondere Art der Bewegungsmeldung ist die Einfuhr (aus einem EU-Land) und der Import (aus Drittland) von Rindern. In beiden Fällen ist dies der LKD anzuzeigen und folgende Dokumente sind einzureichnen:

Nach Prüfung und Erfassung der Daten bei der LKD werden die Daten in HI-Tier unter dem Einfuhrbetrieb gespeichert und ein Stammdatenblatt wird ausgestellt.