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Bestellung von amtlichen Ohrmarken zur Kennzeichnung von Rindern, Schafen und Ziegen

Die Bestellung von amtlichen Ohrmarken bei der LKD mbH ist nur für registrierte Schleswig-Holsteinische oder Hamburger Tierhalter möglich. Für die Bestellung von Ohrmarken über unsere Seiten wird die Zugangskennung für HIT (Registriernummer und PIN) benötigt.

Voraussetzung für den Bezug von Ohrmarken ist die frist- und ordnungsgemäße Meldung des Tierbestands zum Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein oder zur Tierseuchenkasse der Freien und Hansestadt Hamburg.

Die Bestellung von Ohrmarken und deren Bezug über die LKD ist gebührenpflichtig.

Für den Fall, dass Sie Probleme bei der Bestellung über unserer Internetseite oder noch keine Zugangskennung zu HIT haben, benutzen Sie bitte unsere Formulare zur schriftlichen Bestellung (siehe unten).

Die Internetbestellung ist in der Zeit zwischen 07:30 Uhr und 23:00 Uhr möglich.

Formulare für Landwirte aus Schleswig-Holstein

Formulare für Landwirte aus Hamburg