Drucken

Kennzeichnung von Equiden

Kennzeichnungs- und identifizierungspflichtig sind alle Equiden, d. h. alle Pferde, Esel, Zebras oder deren Kreuzungen, die nach dem 30.06.2009 in DEU geboren worden sind, unabhängig davon, ob sie den Status „registriert“ tragen oder als sog. „Zucht-und Nutzequiden“ benannt werden.

Die Umsetzung der Regelungen in Schleswig-Holstein entnehmen Sie der Informationsbroschüre des Landes Schleswig-Holstein oder nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrem Zuchtverband auf. In Schleswig-Holstein ansässige Zuchtverbände sind:

 

Abgabe der Transponder

Die Abgabe der Transponder erfolgt in Schleswig-Holstein kanalisiert über die LKD GmbH als beauftragte Stelle direkt an die vorbenannten Zuchtverbände als kennzeichnungsberechtigte Stellen. Diese sind zugleich auch berechtigt Equidenpässe auszustellen. Der Tierhalter seinerseits solte eine dieser Verbände mit der Kennzeichnung seiner Equiden beauftragen. Bei „registrierten Equiden“ kann die Beauftragung des Zuchtverbandes automatisch
mit der Geburtsmeldung bzw. zusätzlicher Vorstellung beim Sammeltermin erfolgen. Die Kennzeichnung mit dem Transponder erfolgt dann durch den jeweiligen Zuchtverband. Über das Pferdestammbuch für Schleswig-Holstein und Hamburg e.V. können alle nicht in Zuchtverbänden registrierten Einhufer in Schlöeswig-Holtein und Hamburg gekennzeichnet und registriert werden.

Es ist verboten, Transponder ohne Genehmigung der zuständigen Behörde in den Verkehr zu bringen (§ 44 Absatz 4 der ViehVerkV).

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Equiden erhalten Sie bei den in Schleswig-Holstein ansässigen Zuchtverbänden:

in der

sowie