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Milchgüteuntersuchung

Neben den Proben aus der Milchleistungsprüfung untersuchen wir mehrmals monatlich die Anlieferungsmilch der schleswig-holsteinischen Meiereien entsprechend der Rohmilchgüteverordnung. Die Proben werden bei der Milchabholung auf dem Betrieb automatisch durch den Tanksammelwagen gewonnen und auf folgende Parameter untersucht:

Fett und Eiweiß

Die Ergebnisse der Fett- und Eiweißuntersuchung fließen direkt in den Auszahlungspreis der Milch ein.

Der natürliche Fettgehalt der Milch liegt bei 4 bis 4,5 % (rot- und schwarzbunte Kühe), einige Rassen erreichen auch über 5 bzw. 6% (Angler, Jersey). Das Milcheiweiß ist besonders hochwertig und enthält alle lebensnotwendigen Eiweißbausteine (Aminosäuren). Der natürliche Eiweißgehalt liegt bei rot- und schwarzbunten Kühen zwischen 3 und 3,5 %, bei Anglern und Jersey über 4 %.

Zellzahl

Der Zellgehalt der Herdensammelmilch, angegeben in 1.000 pro ml Milch, gibt einen Hinweis über die Eutergesundheit der gemolkenen Kühe.

Laut Rohmilchgüteverordnung muss die Milch mindestens einmal je Kalendermonat auf den Parameter Zellzahl untersucht werden. Tatsächlich werden aber in jedem Monat mindestens 4 Proben von jedem Lieferanten gezogen und auf den Zellgehalt untersucht. Aus allen Einzelergebnissen der Zellzahluntersuchungen der letzten 3 Monate wird das geometrische Mittel berechnet (Einzelwerte multiplizieren und daraus die x. Wurzel ziehen, wobei x der Anzahl der Proben entspricht). Bei Überschreitung des Zellzahlgrenzwertes von 400.000 Zellen/cm³ muß ein Abzug vom Auszahlungspreis von mindestens 1 ct/kg vorgenommen werden.

Nach Überschreitung des Grenzwertes von 400.000 Zellen/ml beginnt eine Besserungszeit von drei Monaten (EU-VO 853/2004). Spätestens im dritten Monat muss der Grenzwert wieder eingehalten werden, sonst erhält der Betrieb ein Lieferverbot (EU-VO 854/2004).

Keimzahl

Der Keimgehalt ist ein Parameter für die Reinheit bzw. Sauberkeit der Milchgewinnung. Keime befinden sich überall in der Umwelt. Sie lassen sich nicht beseitigen, sondern nur in der Zahl begrenzen und am Wachstum hindern. Wie auch bei der Zellzahl hat der Gesetzgeber auch bei der Keimzahl einen Höchstwert (100.000 Keime/ml Milch) festgelegt, die der Landwirt einhalten muß.

Laut Rohmilchgüteverordnung muss die Milch mindestens zweimal je Kalendermonat auf den Parameter Keimzahl untersucht werden. Tatsächlich werden aber in jedem Monat mindestens 3 Proben  von jedem Lieferanten gezogen und auf den Keimgehalt untersucht. Aus allen Einzelergebnissen der Keimuntersuchungen der letzten 2 Monaten wird der geometrische Mittelwert berechnet (Einzelwerte multiplizieren und daraus die x. Wurzel ziehen, wobei x der Anzahl der Proben entspricht). Bis zu einem Keimgehalt von 100.000 je cm³ entspricht die Milch den hygienerechtlichen Bestimmungen.Liegt der geometrische Mittelwert über 100.000 Keimen/cm³ ist der Auszahlungspreis um mindestens 2 ct/kg Milch zu kürzen!

Nach Überschreitung des Grenzwertes von 100.000 Keimen/ml beginnt eine Besserungszeit von drei Monaten (EU-VO 853/2004). Spätestens im dritten Monat muss der Grenzwert wieder eingehalten werden, sonst erhält der Betrieb ein Lieferverbot (EU-VO 854/2004), da diese Milch nicht zu Lebensmitteln verarbeitet werden darf.

Hemmstoffe

Hemmstoffe sind alle Substanzen, die das Wachstum von Keimen in der Milch hemmen. Milch kann durch Rückstände von Medikamentenanwendungen am Tier oder durch Desinfektionsmitteln aus der Reinigung der Melkanlage mit Hemmstoffen belastet sein. Damit die Milch frei von Hemmstoffen bleibt, hat der Gesetzgeber eine Untersuchungspflicht und im Falle eines positiven Befundes einen empfindlichen Abzug vom Milchgeld vorgeschrieben.

Nach den Vorgaben der Rohmilchgüteverordnung müssen monatlich mindestens 4 Untersuchungen zur Feststellung von Hemmstoffen hinsichtlich der Hemmstoffgruppen Penicilline, Cephalosporine, Aminoglykoside, Makrolide und Lincosamide, Sulfonamide sowie Tetracycline durchgeführt werden. Hinsichtlich der Hemmstoffgruppe der Chinolone müssen zusätzlich je Kalenderjahr 2 Untersuchungen durchgeführt werden. Bei einem Nachweis von Hemmstoffen ist der Auszahlungspreis je positives Untersuchungsergebnis für den gesamten Monat um 3 ct/kg zu kürzen und bei einem weiteren Nachweis in demselben Monat um mindestens weitere 3 ct/kg.

Aus Gründen der Qualitätssicherung lassen viele Meiereien in Schleswig-Holstein deutlich mehr als die vorgeschriebene Probenanzahl untersuchen. Der Anteil positiver Hemmstoffbefunde liegt auf einem sehr niedrigen Niveau von 0,05 % aller Hemmstoffuntersuchungen.

Gefrierpunkt

Die Bestimmung des Gefrierpunktes zeigt die Temperatur, bei der die Milch gefriert. In der Milch sind viele Stoffe gelöst (z. B. Mineralsalze und Laktose), die den Gefrierpunkt der Milch unter den des Wassers, also unter 0° Celsius, auf ca. –0,524° C absenken. Durch die Messung läßt sich ein eventueller Fremdwasseranteil in der Milch nachweisen. Somit ist auch der Gefrierpunkt ein Gütemerkmal.

In Schleswig-Holstein wird aus jeder Inhaltsstoffprobe auch der Gefrierpunkt bestimmt. Werden mehrere Proben im Monat auf den Gefrierpunkt untersucht, dann wird aus den Einzelergebnissen ein arithmetischer Mittelwert berechnet. Die Meiereien in Schleswig-Holstein haben in ihren Milchlieferordnungen privatwirtschaftliche Abzugsregelungen getroffen, so dass erhöhten Werten ebenfalls eine Kürzung des Milchgeldes erfolgt.

Harnstoff

Harnstoff ist ein normales Produkt des Stickstoff-Stoffwechsels beim Wiederkäuer. Der Harnstoffgehalt der Milch liegt im Normalbereich bei 150 bis 250 mg pro Liter Milch. Höhere oder niedrigere Werte sind durch eine der Jahreszeit angepasste Fütterung bedingt (Sommer/Winter). Sie sind ein wichtiger Hinweis für die Energie- und Eiweiß-Fütterung der Kühe. Die Beachtung des Milchharnstoffgehaltes ermöglicht eine umweltschonende Rinderhaltung und Milchproduktion.

Aufgrund seiner Bedeutung für eine kostenoptimierte und umweltschonende Fütterung der Milchkuh ist die Kenntnis des Harnstoffgehaltes für den Landwirt sehr wichtig. Da er die Qualität der Milch nicht unmittelbar beeinflusst wird er in der Milchgeldberechnung nicht berücksichtigt.

Untersuchungshäufigkeit

Die Anlieferungsmilch der Milcherzeuger muß per Gesetz je Parameter 1 - 4 mal im Monat untersucht werden. Viele Meiereien in Schleswig-Holstein lassen die Milch wesentlich häufiger untersuchen (bis zu 11 mal). Zusätzlich wird von mehr als 80 % aller Kühe in Schleswig-Holstein im Rahmen der Milchleistungsprüfung monatlich eine Milchprobe analysiert. Alle Untersuchungen werden in Kiel im Zentralen Milchlabor durchgeführt.