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Milchqualität 2015

Das zentrale Milchlabor untersucht jährlich fast 5 Millionen Rohmilchproben aus den Bereichen der Milchleistungsprüfung, der Milchgüteuntersuchung der Anlieferungsmilch und der Untersuchung von Sonderproben. Das Probenaufkommen teilt sich folgendermaßen auf die verschiedenen Arbeitsbereiche auf: 84 % Inhaltsstoffe aus der MLP, 3 % Inhaltsstoffe für die Milchgüteuntersuchung, 5 % Keimzahl und 5 % Hemmstoffe. Die verbleibenden 3 % entfallen auf Vergleichsproben und Sonderuntersuchungen, wie beispielsweise die Trächtigkeitsuntersuchung aus Milchproben. Die Untersuchung einer Probe auf Milchinhaltsstoffe beinhaltet mehrere Parameter, konkret die Parameter Fett, Eiweiß, Laktose bzw. fettfreie Trockenmasse, Harnstoff, Zellzahl, pH-Wert und für die Milchgüteuntersuchung Gefrierpunkt.

So resultieren aus den 5 Millionen untersuchten Proben des vergangenen Jahres mehr als 26 Millionen Ergebnisse. Auch wenn nur ein vergleichsweise geringer Anteil der Proben auf die Milchgüteuntersuchung entfällt, stellt das einen wichtigen Arbeitsbereich im ZML dar, für den es vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) beauftragt ist.

Neben der Untersuchung fallen sowohl die Organisation der Probenahme als auch die Weiterverarbeitung der Ergebnisse inklusive der Ergebnismitteilung und der Monatsbewertung in den Aufgabenbereich des ZMLs. Im Rahmen der Milchgüteuntersuchung wird die Milch von 17 Meiereien und Milcherzeugergemeinschaften mit Sitz in Schleswig-Holstein untersucht, das entspricht der Anlieferungsmilch von etwa 2500 Lieferanten. Die regelmäßige, mehrmalige monatliche Untersuchung der Milch bildet die Basis für die Qualitätsbewertung und Bezahlung der Anlieferungsmilch. Nach der Milch-Güteverordnung ist die Untersuchung mindestens 4mal im Monat auf Milchinhaltsstoffe inkl. Zellzahl, mindestens 3mal im Monat auf Keimzahl und mindestens 2mal im Monat auf Hemmstoffe vorgeschrieben (Tabelle 1). Viele Meiereien gehen mit der Untersuchungshäufigkeit über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus, so dass bis zu 5 Untersuchungen auf Fett, Eiweiß und Zellzahl, bis zu 5 Untersuchungen auf Keimzahl und bis zu 10 Untersuchungen auf Hemmstoffe durchgeführt werden. Der Gefrierpunkt wird in der Regel bei jeder Untersuchung auf Milchinhaltsstoffe bestimmt.

 

Tabelle 1: Anlieferungsmilchuntersuchung nach Milchgüteverordnung

 GrenzwertMilchgeldabzugGesetzlich vorgesehene Anzahl Proben in S-H
Fett, Eiweiß1

 Milchpreis auf der Basis von

4,0% Fett und 3,4% Eiweiß

  4
Gefrierpunkt  -0,515  Meierei abhängig 1
Zellzahl2  400.000 Zellen/ml  Mind. 1 Cent/kg 4
Keimzahl3  < 100.000 Keime/ml = GK 1   3
   > 100.000 Keime/ml = GK 2  Mind. 2 Cent/kg  
Hemmstoffe  Nicht nachweisbar  5 Cent/kg 2

1) Robuster Mittelwert des Monats
2) geometrischer Mittelwert aller Einzelwerte über 3 Monate
3) geometrischer Mittelwert aller Einzelwerte über 2 Monate
GK = Güteklasse

Tabelle 2: Milchgüteergebnisse der Jahr 2010 bis 2015

 201020112012201320142015
Lieferanten  2.847 2.722  2.646  2.587  2.598  2.552
Fett (%)  4,32  4,31  4,31  4,29  4,20  4,26
Eiweiß (%)  3,41  3,39  3,41  3,41  3,41  3,41
Zellzahl (1000/ml)  221  216  208  207  199  195
Keimzahl (1000/ml)  18  17  17  17  17  21
Hemmstoffe (Anzahl positiver Proben)  77  67  65  71  68  58
Gefrierpunkt (°C)  -0,523  -0,523  -0,524  -0,524  -0,524  -0,524

Die Ergebnisse der Milchgüteuntersuchung aus den letzten Jahren zeigen sich relativ stabil, was die gleichbleibend hohe Milchqualität in Schleswig-Holstein bestätigt (Tabelle 2). Positiv zu beurteilen ist der weitere Rückgang der Zellzahl, der sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich leicht nach unten bewegt hat. In 2015 lag er mit 195.000 Zellen/ml bereits zum zweiten Mal im Durchschnitt aller Betriebe unter 200.000 Zellen/ml. Ebenso positiv zeigt sich der Rückgang bei den positiven Hemmstoffbefunden, die mit 58 Fällen im vergangenen Jahr so gering wie noch nie zuvor waren (Abbildung 1). Gründe liegen sicher auch in der seit Jahren angewandten konsequent hohen Untersuchungsfrequenz, die mit durchschnittlich 6,7 Proben je Lieferant und Monat deutlich über der gesetzlichen Mindestanforderung liegt. Die hohe Bedeutung einer hemmstofffreien Anlieferungsmilch ist allen Landwirten sehr bewusst. Auf vielen Betrieben wird ein Hoftest zur Überprüfung der Milch von behandelten Kühen, bevor diese Milch wieder dem Tank zugeführt wird, verwendet. Der Einsatz eines solchen Tests kann hier noch einmal ausdrücklich empfohlen werden. Wie gering die Anzahl der positiven Befunde ist, zeigt die prozentuale Auswertung. Nur 0,03 % der untersuchten Proben weisen einen positiven Hemmstoffbefund auf.

Nachdem die durchschnittliche Keimzahl der Anlieferungsmilch viele Jahre konstant bei 17.000 Keimen/ml lag, sieht es im vergangenen Jahr so aus, als habe hier eine Veränderung stattgefunden. Diese Veränderung liegt an dem Einsatz einer neuen Umrechnungstabelle,wodurch die Keimzahlen insbesondere im niedrigen Bereich feiner abgestuft werden, und ist damit kein Zeichen für eine Verschlechterung der Milchqualität. Die Auswirkungen der geänderten Berechnung sind insgesamt als gering einzustufen. Der monatliche Mittelwert aller Keimzahlergebnisse des Labors hat sich leicht erhöht von 17.000 auf etwa 20.000 KbE/ml. Die Auswertung der Keimzahl nach Güteklassen hat sich durch die Umstellung nicht verändert. Wie auch in den Vorjahren erreichen 99 % der Milcherzeuger die Güteklasse 1 mit weniger als 100.000 KbE/ml (Abbildung 2).

Auch wenn die durchschnittlichen Ergebnisse für die Milchqualitätsparameter Zellzahl, Keimzahl und Hemmstoffe durchaus als gut einzustufen sind, treten doch auf einzelnen Betrieben auch Probleme mit der Milchqualität auf. Werden die gesetzlichen Grenzwerte überschritten oder ein positives Hemmstoffergebnis festgestellt, führt das zu Abzügen beim Milchgeld (Tabelle1). Davon sind jeden Monat einige Betriebe betroffen, wie die Abbildung 3 verdeutlicht. Zusätzlich zum Milchgeldabzug führt die Überschreitung der Grenzwerte für Zellzahl und Keimzahl zur Auslösung des Notifizierungsverfahrens. Nach der ersten Überschreitung des Grenzwertes von 100.000 Keimen/ml oder 400.000 Zellen/ml (geometrischer Mittelwert über 2 bzw. 3 Monate), bleiben dem Betrieb drei Monate (Besserungszeit), um diese Werte wieder in Ordnung zu bringen. Gelingt dies nicht, wird dem Betrieb die Abgabe von Milch durch das Kreisveterinäramt per Ordnungsverfügung untersagt. Um die Lieferung wieder aufnehmen zu können, muss der Milcherzeuger durch die Entnahme und Untersuchung von zwei repräsentativen Proben der Anlieferungsmilch nachweisen, dass die Milchqualität wieder den Vorgaben entspricht. Diese Wiederzulassungsproben werden von den Außendienstmitarbeitern des LKVs gezogen und im ZML untersucht. Solche Liefersperren waren im vergangenen Jahr mit 30 Verfahren zwar relativ selten, sie bedeuten aber für die betroffenen Betriebe erheblichen wirtschaftlichen Schaden.

Positive Hemmstoffbefunde 2008 2015Abbildung 1: Anzahl der positiven Hemmstoffbefunde im Zeitraum 2008-2015

Verteilung der GüteklassenAbbildung 2: Keimgehalt: durchschnittliche Verteilung der Güteklassen

MilchgeldabzuegeAbbildung 3: Anzahl der Lieferanten mit Milchabzug aufgrund von Grenzwertüberschreitungen bei Keimzahl und Zellzahl sowie aufgrund positiver Hemmstoffbefund in der Anlieferungsmilch

 

Dr.Monika Brandt, LKV