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MLP am Melkroboter – so klappt es von Beginn an

Die Anzahl der Mitgliedsbetriebe mit automatischen Melkverfahren ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Momentan melken 120 Betriebe mit einem Melkroboter. Davon entfallen 60 Anlagen auf den Hersteller Lely, 44 auf DeLaval, 8 auf Fullwood, 5 auf SAC und 3 auf Westfalia. Die Milchleistungsprüfung (MLP) am Melkroboter erfolgt über 24 Stunden. Hierzu wird ein Probenahmegerät am Roboter angeschlossen, das von jedem Gemelk eine Probe zieht. Aus den Milchmengen der letzten 30 Tage wird eine Datei erstellt, die an den LKV übermittelt wird. Sofern der Betrieb keine eigenen Probenahmegeräte hat, werden diese vom LKV oder vom Roboterhersteller zur Verfügung gestellt. Um von Beginn an eine reibungslose MLP durchführen zu können, gibt es allerdings einiges zu beachten.

Vor der Entscheidung für ein automatisches Melkverfahren sollte Kontakt mit dem zuständigen Kreisveterinäramt aufgenommen werden, um die Anforderungen der “Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs  hinsichtlich der Anwendung bestimmter Maßnahmen in Milcherzeugungsbetrieben mit automatischen Melkverfahren“ vom 29. September 2006 abzuklären. Grundsätzlich wird in ganz Deutschland die MLP nach der Empfehlung 1.8 der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e. V. „zur Durchführung der Milchleistungsprüfung mit AMV (Automatische Melkverfahren) und für die Berechnung der Leistung“. Die einheitliche Durchführung ist für die Nutzung der MLP-Ergebnisse für die Zuchtwertschätzung und für überregionale Vergleiche unerlässlich.

Sobald die Entscheidung für ein automatisches Melkverfahren endgültig getroffen wurde, sollte umgehend der LKV darüber informiert werden. Dies kann über den Leistungsprüfer, den Zuchtwart oder direkt ans Außendienstbüro in Kiel erfolgen. Eine möglichst frühe Meldung beim LKV ist wichtig, damit für die Zukunft geplant werden kann, ob die zur Verfügung stehenden Probenahmegeräte ausreichend sind, oder ob weitere Geräte angeschafft werden müssen. Außerdem betreuen nicht alle Milchleitungsprüfer AMV-Betriebe und unter Umständen muss ein Betrieb noch an einen anderen Leistungsprüfer/in übertragen werden. Des Weiteren muss der Betrieb, sofern er die Probenahmegeräte des LKV nutzen möchte, in den Kreislauf der Geräte integriert werden.

Auch für den Betrieb ist es von Vorteil, sich möglichst früh mit dem Thema MLP am Melkroboter auseinander zu setzen und zu klären, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Nachdem der LKV darüber informiert wurde, dass ein AMV geplant ist, wird der/die für den Betrieb zuständige Zuchtwart/in den Betrieb aufsuchen und in einem Gespräch die wichtigsten Dinge klären sowie die technischen Daten aufnehmen.

Der LKV Schleswig-Holstein verwendet bei Robotern der Fabrikate Lely und SAC ein Probenahmegerät von Lely-Dänemark, das gegenüber dem Standardprobenahmegerät aus den Niederlanden einige Vorteile aufweist. Bei Fullwood-Anlagen kann es auch verwendet werden, wegen fehlender Anschlüsse an den älteren Anlagen ist dies jedoch derzeit nicht überall möglich. Alle Lely-, SAC- und Fullwood-Roboter, die neu in Schleswig-Holstein installiert werden, müssen mit den dafür notwendigen Anschlüssen ausgestattet werden. Dies ist allen Firmen bekannt und muss vor der ersten MLP erfolgen. Am einfachsten funktioniert dies, wenn bereits beim Kauf des Roboters mit dem Händler über die benötigten Anschlüsse gesprochen wird, damit der Roboter mit den entsprechenden Anschlüssen ausgeliefert wird. Aber auch ältere Roboter können nachträglich umgerüstet werden. Eventuell anfallende Kosten für die Um- bzw. Nachrüstung werden nicht vom LKV übernommen.

Bei Robotern aller Fabrikate muss vor Inbetriebnahme die Milchmengenmesseinheit kalibriert werden, um von vornherein verlässliche Daten zu erhalten, die bei der MLP an den LKV übermittelt werden. Nach der Inbetriebnahme wird die Messgenauigkeit einmal jährlich vom zuständigen Zuchtwart überprüft.

Zur Übermittlung der Daten aus dem Roboter an den LKV ist eine Internetverbindung erforderlich, entweder über den Roboterrechner oder über einen separaten PC. Ist dies nicht der Fall, muss eine andere Möglichkeit zur Übermittlung der Daten gefunden werden. Die Datenübermittlung ist sofort, spätestens aber am Tag nach Durchführung der MLP durchzuführen.

Da die Kühe in den Daten zweifelsfrei identifizierbar sein müssen, sind alle Kühe mit ihrer vollständigen Ohrmarkennummer in die AMV-Software einzugeben. Der LKV bietet seinen Mitgliedern hierzu die Möglichkeit, die Stammdaten ihrer Kühe als ADIS/ADED-Datei anzufordern. Diese Daten können dann in den Steuerungs-PC des AMV übernommen werden.

Zur ersten MLP im Melkroboter ist vom Betrieb eine Liste aller Kühe mit Ohrmarkennummer, alter Stallnummer und neuer Nummer am Roboter zu erstellen, sofern die neuen Nummern am Roboter nicht den alten Stallnummern entsprechen. Bei Anschaffung eines AMV ist zu empfehlen, mindestens so viele Halsbänder und Transponder zu bestellen, dass einige in Reserve bleiben. So kann vermieden werden, dass die Halsbandnummern abgegangener Kühe sofort wieder auf neue Färsen umgelegt werden. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollte zwischen dem Abgang einer Kuh und dem Zugang einer neuen Kuh mit der gleichen Stallnummer mindestens eine MLP liegen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, da andernfalls im Betrieb keine sichere Überwachung des Melkens möglich ist.

Auch wenn viele Daten beim automatischen Melken auf elektronischem Weg erfasst und übermittelt werden, muss das MLP-Taschenbuch weiterhin sorgfältig ausgefüllt werden. Neue Tiere müssen mit Lebensnummer, Stallnummer, Kalbedatum, Rasse und Status Kuh oder Färse angegeben werden, bei Abgängen muss der Abgangsgrund angegeben sein. Das MLP-Taschenbuch ist dem Leistungsprüfer bei Abholung der MLP-Geräte und der Proben ausgefüllt zu übergeben.

Die erste MLP am Melkroboter sollte im Vorfeld gut geplant sein. Dazu gehört auch, die letzte MLP im Melkstand direkt vor dem Einmelken im Roboter durchzuführen. So bleibt genug Zeit, in der sich die Kühe an das System gewöhnen können, damit die MLP aussagekräftige Daten liefert. Dies ist mit dem Leistungsprüfer oder dem Zuchtwart rechtzeitig abzusprechen.

Bei der ersten AMV-MLP erfolgt eine Einweisung in die Handhabung des Probenahmegeräts und die Durchführung der MLP durch den zuständigen Zuchtwart. Bei einigen Fabrikaten ist es üblich, dass der Servicetechniker dabei ebenfalls vor Ort ist, um eventuelle Einstellungen vorzunehmen. Die Einführung in die Datenmeldung erfolgt je nach Servicepartner des Herstellers entweder durch den Servicetechniker oder durch den Zuchtwart.

Jede MLP am Roboter muss sorgfältig durchgeführt werden, d. h. bei Anschluss des Probenahmegeräts muss die Uhrzeit und die erste Kuh notiert werden. Während der ersten Proben sollte eine Person anwesend sein und überprüfen, ob die Probenahme problemlos läuft und ob die Füllmenge in den Flaschen den Vorgaben entspricht. Außerdem muss geprüft werden, ob die Probenahme im PC registriert wird und eine richtige Zuordnung der Proben erfolgt.

Beim Umsetzen der Probenflaschen aus dem Probenahmegerät in die Probenkiste ist unbedingt darauf zu achten, die richtige Reihenfolge einzuhalten, da die Zuordnung der Proben zu den jeweiligen Kühen zurzeit noch über die Reihenfolge erfolgt. Für jeden Probendurchgang am Roboter muss eine neue Probenkiste verwendet werden, unabhängig davon, ob die vorherige voll ist oder nicht.

Bei Problemen mit der Probenahme oder der Datenmeldung muss der Leistungsprüfer oder Zuchtwart informiert werden und vor allem das Problem notiert werden. Auch wenn Proben verworfen wurden, muss dies genau festgehalten werden, um eventuelle Unstimmigkeiten zwischen abgelieferten Proben und den gesendeten Daten klären zu können.

Die Erfahrungen der letzten beiden strengen Winter haben gezeigt, dass auch in den AMV erhebliche Probleme auftreten, wenn sie nicht ausreichend vor Frost geschützt sind. Deshalb ist im Winter auch darauf zu achten, dass die Probenahmegeräte und die Probenkisten vor, während und nach der MLP frostfrei gehalten werden. Im Sommer müssen darüber hinaus die offenen Probenflaschen vor Fliegen geschützt sein.

M. Thomsen und M. Röstel