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Einsatz der Gewebeohrmarken zur Untersuchung auf das BVD-Virus

GewebeohrmarkenAbb Gewebeohrmarke

Bundesweit gilt seit 1. Januar 2011 die Untersuchungspflicht auf BVD. Das Ziel der Untersuchung ist, das BVD-Virus aus allen Rinderbeständen zu eliminieren. Hierzu ist es notwendig, dass flächendeckend alle weiblichen und männlichen Rinder über mehrere Jahre untersucht und die permanenten Virusträger umgehend aus den Beständen entfernt werden. Mit diesen Maßnahmen wird die Infektionskette unterbrochen. Neuinfektionen werden vermieden.

In Schleswig-Holstein wurde sowohl Gewebe, dass beim Einzug der Ohrmarken gewonnen wird, als auch Blut als Ausgangsmaterial für die Untersuchung auf BVD zugelassen. Bereits seit März 2010 werden deshalb von der LKD zusätzlich zu den herkömmlichen Ohrmarken solche mit Gewebeentnahmesystem (Gewebeohrmarken) für die Erstkennzeichnung von Rindern ausgegeben. Die nachstehende Grafik zeigt den Anteil der Gewebeohrmarken an der Gesamtohrmarkenausgabe in dem Zeitraum von März 2010 bis Juni 2011. Deutlich erkennbar ist eine Steigerung des Anteils von Gewebeohrmarken von gut 30 % auf ca. 85 %. Da der Einsatz der Gewebeohrmarken eine frühzeitige Untersuchung ermöglicht und die Kälber umgehend nach der Ergebnismitteilung gehandelt werden können, sollte der Anteil der eingesetzten Gewebeohrmarken noch erhöht werden. In vielen Rinder haltenden Betrieben wurden bislang die noch vorhandenen Ohrmarken ohne Gewebeentnahmesystem (Standardohrmarken) auch nach dem 1. Januar 2011 eingesetzt. Zur Einhaltung der Untersuchungspflicht innerhalb der ersten sechs Lebensmonate ist somit für diese mit Standardohrmarken gekennzeichneten Kälber eine Beprobung mittels Blut zwingend notwendig.

Bei der Verwendung der Gewebeohrmarken ist für eine schnelle Mitteilung des Untersuchungsergebnisses wichtig, dass das Kalb unmittelbar nach der Geburt gekennzeichnet und die hierbei gewonnene Gewebeprobe umgehend an das Landeslabor gesandt wird. Unter Einbezug des Postwegs wird das Untersuchungsergebnis im Durchschnitt vier Tage nach dem Versand der Probe vom Landeslabor an die nationale Datenbank HI-Tier gemeldet. Falls der Probenversand vor einem Wochenende stattfindet, erhöht sich diese Zeit auf durchschnittlich sechs Tage. Für den Verkauf der Kälber ab dem 14. Lebenstag liegen die Ergebnisse dann rechtzeitig im HI-Tier vor.

Achtung: Im Einvernehmen zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und dem Beirat des Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein wurde entschieden, im Rahmen der Beihilferegelung zur BVD-Bekämpfung die Kosten für die Gewebeohrmarken und den Versand der Proben ab dem 1. September 2011 zu übernehmen. Im Gegenzug wird die Beihilfe für die Ohrmarken ohne Gewebeentnahmesystem gestrichen. Durch diese Entscheidung wird die Probeentnahme und Untersuchung mittels Gewebeprobe und somit die Bekämpfung des BVD-Virus unterstützt.

Fazit:

Nur eine vollständige Untersuchung aller neu geborenen Kälber in allen Betrieben auf das BVD-Virus sichert den Bekämpfungserfolg und führt dazu, dass die Untersuchungspflicht in absehbarer Zeit gelockert werden kann. Der Einsatz der Gewebeohrmarke liefert frühzeitig Untersuchungsergebnisse. Kälber mit einem negativen Befund können nach den Regelungen den BVD-Verordnung im Alter von 14 Tagen den Bestand verlassen und  permanente Virusträger werden erkannt, bevor sie erneute Infektionen auslösen. Sie sind aus den Beständen zu nehmen.

 Willi Geier, LKD