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Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

Die Kennzeichnung der Schweine mit amtlichen Ohrmarken besteht seit dem Jahr 1995.

Zum 1. Januar 2003 wurde die EU-Richtlinie zur Erfassung der Bewegung von Schweinen in der Viehverkehrsverordnung wirksam.

 

Die Elemente der Kennzeichnung und Registrierung sind:

  • amtliche Ohrmarke (Bestandsohrmarke)
  • Meldung der Übernahme von Schweinen
  • Stichtagsmeldung des Bestandes

In der nationalen Datenbank (HI-Tier) werden nicht die Geburten der Schweine erfasst.