
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen
Seit 2005 sind EU-weit die Regelungen zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen einheitlich. Die EU-Regelungen sind in drei Schritten in den Mitgliedsstaaten umgesetzt worden. Diese sind:
9. Juli 2005:
Einzeltierkennzeichnung bei Tieren, welche älter als 12 Monate alt werden oder außerhalb von Deutschland vermarktet werden. Ferner die Dokumentation des Tierverkehrs über Bestandsregister und Begleitpapiere.
1. Jaunar 2008:
Meldung der Übernahme von Schafen oder Ziegen an die nationale Datenbank.
1. Januar 2010:
Kennzeichnung mit elektronischen Kennzeichen von Schafen oder Ziegen die älter als 12 Monate werden oder außerhalb von Deutschland vermarktet werden.