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Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen

Seit 2005 sind EU-weit die Regelungen zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen einheitlich. Die EU-Regelungen sind in drei Schritten in den Mitgliedsstaaten umgesetzt worden. Diese sind:

9. Juli 2005:

Einzeltierkennzeichnung bei Tieren, welche älter als 12 Monate alt werden oder außerhalb von Deutschland vermarktet werden. Ferner die Dokumentation des Tierverkehrs über Bestandsregister und Begleitpapiere.

1. Jaunar 2008:

Meldung der Übernahme von Schafen oder Ziegen an die nationale Datenbank.

1. Januar 2010:

Kennzeichnung mit elektronischen Kennzeichen von Schafen oder Ziegen die älter als 12 Monate werden oder außerhalb von Deutschland vermarktet werden.