
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern
Seit dem 1. Januar 1998 gelten EU-einheitliche Regeln zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neugeborenen Kälber mit 2 identischen Ohrmarken gekennzeichnet werden. Weiterhin ist seit dem 26. September 1999 die nationale Datenbank (HI-Tier) zur Registrierung aller Rinder und deren Lebenswege betriebsbereit.
Zentrale Elemente der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern sind:
- 2 identische Ohrmarken zur Einzeltierkennzeichnung
- elektronische Datenbank (HI-Tier)
- Tierpässe bzw. Stammdatenblatt und
- Register in jedem Betrieb (Bestandsregister)