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Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

Seit dem 1. Januar 1998 gelten EU-einheitliche Regeln zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neugeborenen Kälber mit 2 identischen Ohrmarken gekennzeichnet werden. Weiterhin ist seit dem 26. September 1999 die nationale Datenbank (HI-Tier) zur Registrierung aller Rinder und deren Lebenswege betriebsbereit.

 

Zentrale Elemente der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern sind:

  • 2 identische Ohrmarken zur Einzeltierkennzeichnung
  • elektronische Datenbank  (HI-Tier)
  • Tierpässe bzw. Stammdatenblatt und
  • Register in jedem Betrieb (Bestandsregister)